Wasserschaden in der Mietwohnung: Haftung durch den Mieter?

Rohrbruch beim Nachbarn, übergelaufene Badewanne oder defekte Waschmaschine. In einer Mietwohnung kann es sehr leicht zu einem Wasserschaden durch Leitungswasser kommen. Das verursacht in der Regel hohe Kosten, für die oft der Mieter haftet.

Wann zahlt welche Versicherung?

Bei einer Durchfeuchtung in einer Mietwohnung sind meist mehrere Versicherungen zuständig: die Gebäudeversicherung des Vermieters und die Haftpflichtversicherung sowie die Hausratsversicherung des Mieters. Welche Versicherung den Schaden übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Zu klären sind die Ursache und der Ort des Wasserschadens (eigene Wohnung, Nachbarn, Badewanne, Rohrbruch?). Ferner ist von Bedeutung, ob fahrlässiges Verhalten im Spiel ist. Gegebenenfalls kommt eine Mietminderung in Betracht.

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Hausratsversicherung

Wenn die Waschmaschine ausläuft, kann der Mieter für den Schaden, den das Wasser am eigenen Hausrat anrichtet, seine Hausratsversicherung zur Kasse bitten. Wenn er nicht über eine Hausratsversicherung verfügt, bleibt er wahrscheinlich auf den Kosten sitzen, die durch Neubeschaffung von Hausrat entstehen.

Haftpflichtversicherung

Wenn Wasser in die Wohnung des Nachbarn gelangt und dessen Hausrat beschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Bewohner die Schuld daran trägt.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt grundsätzlich bei einem Rohrbruch, in dessen Folge Leitungswasser austritt. Wenn sanitäre Anlagen defekt sind, Rohrleitungen brechen und Leitungswasser austritt, kommen diese Versicherungen ins Spiel. Sie fangen auch eine Mietminderung auf, die dem Bewohner möglicherweise zusteht. Wenn das Wasser jedoch von außen eindringt, etwa durch Hochwasser, Regen, umgefallene Eimer oder Aquarien, haftet die Wohngebäudeversicherung meistens nicht. Der Vermieter bliebe dann auch auf einer Mietminderung sitzen. Daher sollte er sorgfältig im Kleingedruckten lesen, welche Schäden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Es kann sinnvoll sein, für einzelne Risiken eine weitere Versicherung abzuschließen, etwa eine Sturm- und Hochwasserversicherung.

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Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Wasserschadens

Wenn der Schaden in der Wohnung durch Fahrlässigkeit entstanden ist, ist zu klären, ob es sich um grobe oder leichte Fahrlässigkeit handelt.

Meist wird die Wohngebäudeversicherung teilweise über die Betriebskosten finanziert. Daher trifft den Vermieter die Pflicht, diese auch in Anspruch zu nehmen, wenn nur leichte Fahrlässigkeit des Mieters infrage kommt. So jedenfalls hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 28/04). Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt, können Versicherungen die Zahlung verweigern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Hahn einer Waschmaschine durchgängig geöffnet ist und der notdürftig befestigte Schlauch nicht überprüft wird.

Anderes kann gelten, wenn die Wasch- oder Spülmaschine vor dem Schlafengehen angestellt und erst am Morgen eine Durchfeuchtung bemerkt wird. Wenn vorher keine Anhaltspunkte für einen defekten Schlauch vorlagen, ist die übliche Sorgfaltspflicht unverletzt.

Wie das Amtsgericht Köln entschied, genügt es, den Wasserhahn am Ende des Waschvorganges zuzudrehen (Az.: 144 C 41/06). Wenn der Vermieter den Feuchteschaden in der Wohnung des Mieters zu verantworten hat, steht dem Mieter Schadensersatz zu.

Was ist zu tun bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

In jedem Fall ist es ratsam, Fotos anzufertigen und Zeugen hinzuzuziehen, um Beweise für den Versicherer zu haben. Dem Bewohner stehen eine Mietminderung und bei Unbewohnbarkeit sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn er nicht der Verursacher ist. In der Regel wird die Wertminderung der Wohnung durch einen Sachverständigen geschätzt.

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Rohrbruch in der Mietwohnung des Nachbarn - wer haftet?