Verwaltungskosten für Mieter von Wohnungen

Nicht selten kommt es bei einem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu Streitigkeiten über die Verwaltungskosten. Diese Kosten beschreiben Kosten, die bei der Verwaltung einer Immobilie anfallen. Das heißt, dass entweder die Arbeit, die der Vermieter dafür aufbringt entschädigt wird oder ein Dritter mit dieser Arbeit beauftragt wird und daher entschädigt werden muss. Das Problem dabei ist, dass Mieter und oft sogar auch Vermieter sich nicht im Klaren sind, wie mit diesen Kosten umzugehen ist.

Verwaltungskostenpauschale

Die Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale wird – laut Rechtsprechung des BGH – nur wirksam, wenn aus der Preisvereinbarung unzweideutig hervorgeht, dass es sich dabei um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt.

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Mieter dürfen nicht für die Kosten einer Hausverwaltung zur Kasse gebeten werden. Viele Mieter haben vielleicht aufgrund der Tatsache, dass sie davon einfach nicht betroffen sind, noch nie etwas von diesen Kosten gehört. Die Kosten für die Hausverwaltung werden im Mietrecht zu den Bewirtschaftungskosten gezählt. Darunter werden die Ausgaben für die Bewirtschaftung einer Immobilie zusammengefasst. Zu den Betriebskosten gehören auch die Nebenkostenabrechnung. Diese Kosten einer Hausverwaltung werden zu dem Bereich der nicht umlagefähigen Kosten gezählt.

Ärgerlich wird es dann, wenn der Vermieter versucht, die Verwaltungskosten auf den Mieter zu übertragen und plötzlich diese Kosten mit auf die Rechnung schreibt. Diese Kosten belaufen sich zwar nur auf etwa 20 € pro Monat. Allerdings kann das auf lange Sicht auf jeden Fall einen deutlichen Einschnitt ins Budget der Mieter machen.

Sofern die Verwaltungskosten nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt sind, muss der Mieter nicht zahlen und sollte auf seinem Recht bestehen. Sieht der Vertrag hingegen vor, dass der Mieter sich an den Verwaltungskosten beteiligen muss oder sogar ganz für diese aufkommen muss, so gibt es für den Mieter keine Alternative.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich keine Rechtsberatung geben. Für das Erstellen juristischer Texte gibt es professionelle Dienstleister. Wenden Sie sich bei Bedarf an diese.

Dank Konzepten wie Freeware und Shareware gibt es kostenlose Hausverwaltungssoftware. Eventuell möchsten Sie sich vertraut machen möchten mit Dingen wie einer Nebenkostenabrechnung und ob Betriebskosten umlagefähig sind oder nicht.