Nicht selten kommt es bei einem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu Streitigkeiten über die Verwaltungskosten. Diese Kosten beschreiben Kosten, die bei der Verwaltung einer Immobilie anfallen. Das heißt, dass entweder die Arbeit, die der Vermieter dafür aufbringt entschädigt wird oder ein Dritter mit dieser Arbeit beauftragt wird und daher entschädigt werden muss. Das Problem dabei ist, dass Mieter und oft sogar auch Vermieter sich nicht im Klaren sind, wie mit diesen Kosten umzugehen ist.
Verwaltungskostenpauschale
Die Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale wird – laut Rechtsprechung des BGH – nur wirksam, wenn aus der Preisvereinbarung unzweideutig hervorgeht, dass es sich dabei um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt.