Nicht selten kommt es bei einem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu Streitigkeiten über die Verwaltungskosten. Diese Kosten beschreiben Kosten, die bei der Verwaltung einer Immobilie anfallen. Das heißt, dass entweder die Arbeit, die der Vermieter dafür aufbringt entschädigt wird oder ein Dritter mit dieser Arbeit beauftragt wird und daher entschädigt werden muss. Das Problem dabei ist, dass Mieter und oft sogar auch Vermieter sich nicht im Klaren sind, wie mit diesen Kosten umzugehen ist.
Mieter dürfen nicht für die Verwaltungskosten zur Kasse gebeten werden darf. Viele Mieter haben vielleicht aufgrund der Tatsache, dass sie davon einfach nicht betroffen sind, noch nie etwas von diesen Kosten gehört. Die Verwaltungskosten werden im Mietrecht zu den Bewirtschaftungskosten gezählt. Darunter werden die Ausgaben für die Bewirtschaftung einer Immobilie zusammengefasst. Dabei werden die Verwaltungskosten zu dem Bereich der nicht umlagefähigen Kosten gezählt.
Ärgerlich wird es dann, wenn der Vermieter die Verwaltungskosten versucht, auf den Mieter zu übertragen und plötzlich diese Kosten mit auf die Rechnung schreibt. Diese Kosten belaufen sich zwar nur auf etwa 20 € pro Monat. Allerdings kann das auf lange Sicht auf jeden Fall einen deutlichen Einschnitt ins Budget der Mieter machen.